Denkmalschutz
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Zustimmung der entsprechenden Denkmalschutzbehörde erforderlich. Diese wird bei Baudenkmälern von der Genehmigungsbehörde immer hinzugezogen. BALKONRAUM findet aufgrund seiner besonderen Gestaltung erfahrungsgemäß eine positive Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.
